F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen: Langzeitcamping
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Gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer?
Ja, alle Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung von Chapelle-Lez-Herlaimont erhältlich.
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Welche Tiere sind erlaubt?
Pro Stellplatz ist nur ein Hund und/oder eine Katze erlaubt, unter Berücksichtigung der kommunalen Polizeiverordnung der Gemeinde Chapelle-Lez-Herlaimont.
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Darf man sein Fahrzeug auf den Gehwegen des Campingplatzes parken?
Nein, die Gänge müssen im Falle eines Einsatzes für Sanitäter und/oder die Polizei zugänglich sein.
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Gibt es auf dem Campingplatz einen Parkplatz?
Es ist möglich, nur ein Fahrzeug auf dem Stellplatz zu parken. Für weitere Fahrzeuge stehen rund um den Campingplatz Parkplätze zur Verfügung.
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Kann der Mieter seinen Wohnwagen vermieten?
Kann der Mieter seinen Wohnwagen vermieten?
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Kann man auf dem Campingplatz seinen Wohnsitz wählen?
Es werden keine Einzugsermächtigungen akzeptiert.
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Hat der Mieter Anspruch auf ein günstiges Angebot für den Spielbereich?
Ja, auf der Grundlage der Vorlage der Haushaltszusammensetzung des Inhabers der Mietvereinbarung erhalten nur die aufgenommenen Personen Zugang zum Spielbereich gegen eine geringe Gebühr von 5,00 €, die die gesamte Sommerperiode abdeckt.
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Was zahlt der Mieter des Campingplatzes?
Er zahlt die jährliche Mietgebühr, die Wasserpauschale, die Kaution und seinen eigenen Stromverbrauch.
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Kann man über einen leeren Stellplatz verfügen, um einen Wohnwagen aufzustellen?
ie Möglichkeit, einen Stellplatz zu bekommen, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Antragsteller muss dem Lagerleiter zunächst per E-Mail Fotos von der Außenseite des Wohnwagens zukommen lassen, um seinen allgemeinen Zustand beurteilen zu können. Der Transport geht zu Lasten des Antragstellers.
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Kann der Lagerleiter eine Liste mit Wohnwagen zum Verkauf bereitstellen?
Ja, die Liste ist auf Anfrage vor Ort und/oder per E-Mail erhältlich.
