F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
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Kann man am Godarville-See angeln?
Das Angeln ist nur für Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Les Asticots du Lac bestimmt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Seguin unter 0476/37.85.91.
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Darf der Domainmieter seinen Wohnwagen verkaufen?
Ja, der Camper darf seinen Wohnwagen verkaufen. Der Lagerleiter muss jedoch zustimmen, dass der Wohnwagen auf der Parzelle verbleiben darf, und muss sich mit dem Käufer treffen, bevor der Verkauf abgeschlossen werden kann. Der Campingplatz übernimmt keine Verantwortung für den Verkauf des Wohnwagens und es obliegt dem Camper, den Verkauf anzuzeigen.
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Kann der Lagerleiter eine Liste mit Wohnwagen zum Verkauf bereitstellen?
Ja, die Liste ist auf Anfrage vor Ort und/oder per E-Mail erhältlich.
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Kann man über einen leeren Stellplatz verfügen, um einen Wohnwagen aufzustellen?
ie Möglichkeit, einen Stellplatz zu bekommen, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Antragsteller muss dem Lagerleiter zunächst per E-Mail Fotos von der Außenseite des Wohnwagens zukommen lassen, um seinen allgemeinen Zustand beurteilen zu können. Der Transport geht zu Lasten des Antragstellers.
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Was zahlt der Mieter des Campingplatzes?
Er zahlt die jährliche Mietgebühr, die Wasserpauschale, die Kaution und seinen eigenen Stromverbrauch.
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Hat der Mieter Anspruch auf ein günstiges Angebot für den Spielbereich?
Ja, auf der Grundlage der Vorlage der Haushaltszusammensetzung des Inhabers der Mietvereinbarung erhalten nur die aufgenommenen Personen Zugang zum Spielbereich gegen eine geringe Gebühr von 5,00 €, die die gesamte Sommerperiode abdeckt.
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Kann man auf dem Campingplatz seinen Wohnsitz wählen?
Es werden keine Einzugsermächtigungen akzeptiert.
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Kann der Mieter seinen Wohnwagen vermieten?
Kann der Mieter seinen Wohnwagen vermieten?
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Gibt es auf dem Campingplatz einen Parkplatz?
Es ist möglich, nur ein Fahrzeug auf dem Stellplatz zu parken. Für weitere Fahrzeuge stehen rund um den Campingplatz Parkplätze zur Verfügung.
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Darf man sein Fahrzeug auf den Gehwegen des Campingplatzes parken?
Nein, die Gänge müssen im Falle eines Einsatzes für Sanitäter und/oder die Polizei zugänglich sein.
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Welche Tiere sind erlaubt?
Pro Stellplatz ist nur ein Hund und/oder eine Katze erlaubt, unter Berücksichtigung der kommunalen Polizeiverordnung der Gemeinde Chapelle-Lez-Herlaimont.
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Gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer?
Ja, alle Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung von Chapelle-Lez-Herlaimont erhältlich.